Thüringer Apothekerverband e.V.
Der Thüringer Apothekerverband e. V. ist der freiwillige Zusammenschluss der selbständigen Apothekerinnen und Apotheker zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und politischen Interessen im Land Thüringen. Er repräsentiert mehr als 470 inhabergeführte Apotheken und ist Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung der Versicherten mit Arznei- und Hilfsmitteln in Thüringen.
Ordentliche Mitglieder können alle ApothekerInnen (Inhaber, Pächter oder Verwalter gemäß § 13 Apothekengesetz für den Zeitraum der Verwaltung) sein, die in Thüringen eine oder mehrere Apotheken betreiben.
Der Thüringer Apothekerverband e.V. wurde am 17.04.1990 unter der VR-Nr. 160018 Amtsgericht Erfurt in das Vereinsregister eingetragen. Am 21.11.1991 hat er die THAPO - Wirtschafts- und Marketing-Gesellschaft mbH gegründet.
Wir setzen uns ein:
- für den Erhalt der inhabergeführten Vor-Ort-Apotheke .
- für adäquate politische Rahmenbedingungen.
- für die Förderung der gesellschafts- und berufspolitischen Stellung des Apothekers.
- gegen gesetzliche Überregulierungen jeder Art.
- für den Fortbestand des Verbots von Fremdbesitz und die Beschränkung von Mehrbesitz.
- für den Erhalt der Apothekenpflicht für Arzneimittel.
- für die Gewährleistung des einheitlichen Apothekenabgabepreises.
- für die Dynamisierung des Apothekenhonorars nach einem regelhaften jährlichen Mechanismus.
Vorstand
Der Vorstand des Thüringer Apothekerverbandes e.V. setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem 1. und 2. Stellvertreter und mindestens zwei, maximal jedoch vier Beisitzern.
Dem Vorstand gehören aktuell (Wahlperiode 2023 - 2027) die folgenden Personen an:
- Stefan Fink, Vorsitzender
- Thomas Olejnik, 1. stellvertretender Vorsitzender
- Georg Pester, 2. stellvertretender Vorsitzender
- Anna Lihs, Beisitzerin
- Lukas Messerschmidt, Beisitzer
- Jana Ranke, Beisitzerin
- Dr. Marcus Rösing, Beisitzer
Der Vorstand führt die Verbandsgeschäfte im Sinn der von der Mitgliederversammlung gegebenen Richtlinie und nach Maßgabe der verbindlichen Satzung.
Er wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle unterstützt unsere Mitglieder in wichtigen Aspekten der täglichen Arbeit, beispielsweise durch die Wahrnehmung vertragsrechtlicher Interessen gegenüber den Krankenkassen, die Ausgabe konkreter Arbeitshilfen und Nachschlagewerke, das Versenden aktueller Informationen oder Fachtexte, das Organisieren von Seminaren und Fortbildungen.
Die einzelnen Leistungen im Überblick:
Vertragsmanagement / Retaxationsbearbeitung
Der Thüringer Apotherverband e. V. (ThAV) schließt landesweite Verträge zur Lieferung von Arznei- und Hilfsmitteln sowie Abrechnungsverträge mit gesetzlichen Krankenkassen und weiteren Kostenträgern ab. Er übernimmt die Bearbeitung aller Vertragsmaßnahmen einschließlich Retaxations- und Rechtsverfahren.
Zugunsten einer zügigen Abwicklung für die Belieferung von Hilfsmitteln nutzt der ThAV das Angebot der Clearingstelle des Hessischen Apothekerverbandes, die als direkter Ansprechpartner und Vermittler gegenüber den Krankenkassen zur Verfügung steht.
Maßnahmen von Kostenträgern, die dem Gesetz oder den Verträgen widersprechen oder diese umgehen, werden von unserem Justiziariat aufgenommen und verfolgt.
Beratung
Zu den Kernkompetenzen unseres Retax- und Vertragsmanagement-Teams gehören die fundierte und praxisbezogene Beratung unserer Mitglieder in allen Fragen zur Abgabe von Arznei- und Hilfsmitteln, zur Herstellung von Rezepturen sowie zu aktuellen Entwicklungen im Apothekenwesen.
Unser Juztiziariat unterstützt unsere Mitglieder bei sämtlichen apothekentypischen Rechtsproblemen, beispielsweise bei vertraglichen Anliegen, in Fragen des Wettbewerbsrecht oder bei der Klärung von arbeitsrechtlichen Sachverhalten als Arbeitgeber. Darüber hinaus steht der ThAV als Ansprechpartner auch bei der Gründung von Filialapotheken zur Verfügung.
Politischer Dialog
Öffentliche Kommunikation sowie Kontaktpflege mit Entscheidungsträgern und Fachleuten sind entscheidende Pfeiler unserer Arbeit. In diesem Sinne steht der ThAV stehen wir im ständigen Austausch mit Abgeordneten des Bundestages, des Landtages sowie den Mitgliedern der Landesregierung. Darüber hinaus nehmen wir die Interessen unserer Mitglieder im Dialog mit der Pharmaindustrie, dem Großhandel, Krankenkassen und anderen Personenkreisen oder Organisationen im Gesundheitswesen war. Regelmäßige Austauschformate wurden etabliert, die ihren Höhepunkt im Thüringer Apothekertag finden. Der "TAT" findet alle zwei Jahre statt und wird gemeinsam mit der Landesapothekerkammer Thüringen organisiert.
Ergänzend zur Öffentlichkeitsarbeit der ABDA positionieren wir Medienbeiträge oder unterstützen unsere Mitglieder bei der Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen, wie Veranstaltungen am „Tag der Apotheke“.
Seminare und Informationsveranstaltungen
Wir bieten unseren Mitgliedern und deren Mitarbeitern regelmäßige Seminarangebote wie auch Informationsveranstaltungen an. Die Seminarthemen umspannen Fragestellungen und Probleme bei der Belieferung von Krankenkassenverträgen bis hin zu pharmazeutischen Beratungsleistungen oder die betriebswirtschaftliche Führung von Apotheken.
Kontakt
Thüringer Apothekerhaus "J. B. Trommsdorff"
Thälmannstraße 6,
99085 Erfurt
Mo. - Do.: | 9 bis 12 Uhr | 13 bis 16 Uhr | |||
Fr.: | 9 bis 12 Uhr | 13 bis 15 Uhr | |||
Telefon: | (0361) 244 08 70 | ||||
Telefax: | (0361) 244 08 98 | ||||
Die Gründungssatzung des Thüringer Apothekerverbande e.V. wurde am 10.03.1990 auf der Mitgliederversammlung in Unterwellenborn beschlossen.
Sie wurde geändert durch:
- Beschluss der Mitgliederversammlung am 06.04.1991 in Saalfeld
- Beschluss der Mitgliederversammlung am 20.09.2000 in Suhl
- Beschluss der Mitgliederversammlung am 19.06.2004 in Weimar
- Beschluss der Mitgliederversammlung am 28.11.2009 in Weimar
- Beschluss der Mitgliederversammlung am 07.11.2015 in Weimar
- Beschluss der Mitgliederversammlung am 16.11.2019 in Weimar
Die verbindliche Satzung finden Sie im nachfolgenden Download.
THAV-Satzung
THAV-Satzung
Antrag auf Mitgliedschaft im ThAV
Markensatzung "Apotheken-A"
Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) ist Inhaber der Markenrechte an dem Wort-/ Bildzeichen "Apotheken-A".
Seit knapp 60 Jahren ist das rote Apotheken-A das Erkennungszeichen für Apotheken in Deutschland. Die vom Deutschen Apothekerverband eingetragene Marke darf jedoch nicht jeder verwenden. Die ordentlichen Mitglieder des ThAV sind laut Satzung verpflichtet, das Apotheken-A" als Verbandszeichen des Deutschen Apothekerverbandes e.V. zu führen.
Die Nutzung des Apotheken-A ist in der Markensatzung geregelt:
- Nutzungsberechtigt sind grundsätzlich nur - neben dem DAV und den Landesapothekerverbänden - Apotheker/ Apothekerin, die als Inhaber einer öffentlichen Apotheke im Inland leiten und Mitglied des ThAV sind. Sonstige Dritte dürfen das Apotheken-A nur nach schriftlicher Gestattung durch den DAV oder die dazu bevollmächtigten Mitgliedsorganisationen nutzen.
- Das Apotheken-A darf nur zur markenmäßigen Kennzeichnung der apothekenüblichen Waren und Dienstleistungen (einschließlich Werbung) sowie in den Geschäftspapieren für den Apothekenbetrieb genutzt werden.
- Das Apotheken-A darf nur in der im Markenregister eingetragenen Form und Farbe (großes, rotes (HKS 13), gotisches A auf weißem Grund mit in weißer Ausführung eingezeichnetem Arzneikelch mit Schlange gemäß der Abbildung in der Markensatzung) in Alleinstellung genutzt werden.
- Verstöße gegen die Markensatzung werden geahndet und können zum Verlust der Nutzungsberechtigung durch den Nutzungsberechtigten führen.
Markensatzung "Apotheken-A"
Der Thüringer Apothekerverband e.V. (ThAV) ist der freiwillige Zusammenschluss der selbständigen Apothekerinnen und Apotheker zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und politischen Interessen im Land Thüringen.
Er repräsentiert mehr als 550 inhabergeführte Apotheken und ist Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen für die Versorgung der Versicherten mit Arznei- und Hilfsmitteln in Thüringen.
Im Download finden Sie einen Überblick zu unseren Verbandsleistungen.
Deutscher Apothekertag
Der deutsche Apothekertag findet jährlich, abwechselnd in Düsseldorf und München statt. Zu jedem Deutschen Apothekertag wird die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker einberufen. Die Hauptversammlung dient der berufspolitischen Willensbildung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker.
Die Beschlussfassung obliegt den Delegierten, die von den Mitgliedsorganisationen der ABDA in eigener Zuständigkeit bestellt werden. Auf 200 Apothekerinnen und Apotheker jedes Kammerbezirks entfällt ein Delegierter. Angebrochene 200 zählen als volle 200, wenn die Zahl 100 überschritten wird. Stichtag für die Stimmberechtigung ist der 1. Januar eines jeden Jahres. Die Hälfte der Delegierten der Apothekerkammern sollen Apothekerinnen und Apotheker sein, die ihren Beruf in nichtselbständiger Stellung ausüben.